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AI-System-Inventur: Der erste Schritt zum auditierbaren Compliance-Status

Warum eine vollständige Systemliste die Basis für jede EU-AI-Act-Compliance ist — und wie ihr sie strukturiert haltet.

Bevor Pflichten gemappt oder Controls dokumentiert werden können, braucht ihr Klarheit darüber, welche AI-Systeme im Einsatz sind. Eine unvollständige Inventur ist der häufigste Grund für Lücken im Compliance-Nachweis.

Was zählt als AI-System?

Im Sinne des AI Act: Software, das für einen Satz von Zielen definierte Ziele verfolgt und Ergebnisse erzeugt, die das Umfeld beeinflussen. Das umfasst oft mehr als „ein großes LLM“ — auch eingebettete Modelle, Scoring-Systeme oder automatisierte Entscheidungsunterstützung.

Mindestfelder pro Eintrag

Feld | Zweck
Name & Owner | Verantwortlichkeit
Einsatzzweck | Risikoeinstufung
Datenquellen | Transparenz & DPIA-Anknüpfung
Provider/Deployer | Pflichtenfilter

Von der Liste zum Nachweis

Die Inventur allein reicht nicht. Pro System solltet ihr den Weg dokumentieren:

  1. Klassifizierung (inkl. Annex III)
  2. Zugeordnete Anforderungen
  3. Implementierte Controls mit Evidence-Links

Octangle verknüpft diese Schritte in einem System-Record — ohne Schreibzugriff auf eure Produktionsumgebung.

Praxis-Tipp

Startet mit den Systemen, die Entscheidungen über Personen betreffen oder in regulierten Domänen laufen. Diese haben typischerweise die kürzeste Zeit bis zur vollständigen Dokumentationspflicht.